Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Alle unsere Rechnungen sind an dem auf der jeweiligen Rechnung vorgesehenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Wenn der Auftrag einen Wert von 7.500,00 € übersteigt, gelten folgende Zahlungsfristen als vereinbart: 40 % der Rechnungssumme bei Bestellung, 40 % der Rechnungssumme bei Beginn der Arbeiten und der Rest bis spätestens 10 Tage nach Endrechnung.
- Unsere Angebote sind nicht verbindlich und können jederzeit vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung seitens der Firma Plouvier & Sohn gekündigt oder abgeändert werden. Die Kündigung eines Auftrages wird mit 150,00 € berechnet insofern keine Ware bestellt ist. Ist Ware bestellt, ist die Ware vollständig vom Kunden zu zahlen + eine 10 % Entschädigung der Auftragssumme für den verlorenen Auftrag.
- Sollte der zu zahlende Betrag nicht bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum beglichen sein, so erheben wir rechtsverbindlich, automatisch und ohne vorherige Mahnung 10 % Verzugszinsen auf den zu zahlenden Betrag und dies fortlaufend auf jeden weiteren Monat ab Rechnungsdatum.
- Im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses, das das Einhalten der vertraglichen Konditionen verhindert, oder einen hohen Schaden verursacht, behält sich die Firma PLOUVIER&Sohn das Recht vor diese Konditionen neu zu verhandeln. Im Falle von unvorhersehbaren Mehrarbeiten können die Endpreise ohne Absprache von der Angebotssumme abweichen.
- Sollte es durch vom Kunden verursachte Verspätungen kommen, behält sich die Firma PLOUVIER&Sohn das Recht vor die Warenpreise dem aktuellen Marktpreis anzupassen.
- Die Lieferfristen sind nicht bindend und können nach Absprache mit dem Kunden geändert bzw. verschoben werden. Die Firma PLOUVIER&Sohn hat das Recht, nach Absprache mit dem Kunden, die benötigte Ware teilweise zu liefern. Die Ware bleibt im vollen Eigentum der Firma PLOUVIER&Sohn bis zur vollständigen Bezahlung des Verkaufpreises, Nebenkosten und der Zinsen.
- Bei verspäteter Lieferung ist die Firma PLOUVIER&Sohn frei von jeglichen Entschädigungszahlungen und der Kunde hat aufgrund dessen nicht das Recht den Vertrag zu kündigen, außer bei Absprache.
- Der Kunde hat nicht das Recht die Ware zu gebrauchen, zu verkaufen, zu verschenken oder zu entsorgen so lange sie noch im Besitz der Firma PLOUVIER&Sohn ist. Im Falle von Schäden an der gelieferten Ware hat der Kunde eine Meldefrist von 30 Tagen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PLOUVIER&Sohn.
- Die Firma PLOUVIER&Sohn behält sich das Recht vor die Ausführarbeiten zu unterbrechen falls Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Die Firma PLOUVIER&Sohn hat das Recht die Ausführarbeiten an Dritte weiterzugeben.
- Die Firma PLOUVIER&Sohn kann nicht für Schäden die durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen verantwortlich gemacht werden. Bei einem Garantiefall kommt die Firma PLOUVIER&Sohn nur für die geleistete Arbeit auf und nicht für die verarbeitete Ware.
- Die Firma PLOUVIER&Sohn hat das Recht den Vertrag ohne weitere Formalitäten zu kündigen im Falle von Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden sowie im Fall von höherer Gewalt.
- Falls die Firma PLOUVIER&Sohn sich gezwungen sieht den Auftrag zu kündigen aufgrund der oben genannten Bedingungen oder des Verhaltens des Kunden, ist dieser verpflichtet den Wareneinsatz zu vollständig zu zahlen.
- Für alle Streitigkeiten, die der vorliegende Vertrag mit sich ziehen sollte, sind nur die Gerichte unseres Gerichtsbezirks zuständig.